Glossar
Abgabezahlung (Finanzausgleich) | Die Abgabezahlung enthält hier die Summe der «Einzahlungen an den Finanzausgleich» aller Gemeinden in einer Region, welche in den Finanzausgleich einzahlen. Wenn die Abgabezahlung grösser ist als Beitragszahlung, dann zahlt die Region insgesamt in den Finanzausgleich ein. |
Arbeitsstätte | Eine Arbeitsstätte entspricht einem Unternehmen (Einzelunternehmen) oder einem Teil eines Unternehmens (Werkstatt, Fabrik usw.), das sich an einem bestimmten Ort befindet. Dieser Ort ist topografisch bestimmbar. Dort führen eine oder mehrere Personen Tätigkeiten für dasselbe Unternehmen aus. Die Zahl der Arbeitstätten ist nicht mit der Zahl steuerpflichtiger Unternehmen in einer Gemeinde zu vergleichen. Eine Arbeitsstätte kann eine Lagerhalle eines Unternehmens sein, das sein Steuerdomizil in einer anderen Gemeinde hat. |
Baureife | Überbauungsstand aus Raumbeobachtungsbericht 2018 überbaut: durch Bauten oder dazugehörige Nutzung belegt baureif: Erschliessung abgeschlossen, Baubewilligung kann erteilt werden baureif in 5 Jahren: Erschliessung beschlossen und eingeleitet langfristige Baugebietsreserven: restliche unüberbaute Fläche |
Beitragszahlung (Finanzausgleich) | Die Beitragszahlung enthält hier die Summe der «Auszahlungen aus dem Finanzausgleich» an alle Gemeinden einer Region, welche Beiträge aus dem Finanzausgleich erhalten. Wenn die Beitragszahlung grösser ist als die Abgabezahlung, dann erhält die Region insgesamt Mittel aus dem Finanzausgleich. |
Beschäftigte | Alle (unselbständig oder selbständig) beschäftigten Personen in einer Arbeitsstätte mit einem AHV-pflichtigen Lohn (ab 2'300 CHF jährlich). |
Finanzausgleich | Die Zahlen pro Einwohnerin und Einwohner enthalten sämtliche Finanzausgleichszahlung aller Gemeinden kumuliert für die Region. «Einzahlungen» entspricht dem Total aller Abgabezahlungen von Gemeinden, welche Geber-Gemeinden sind, pro Einwohner/-in der ganzen Region. «Auszahlungen» entspricht dem Total aller Beitragszahlungen an Gemeinden, welche Nehmer-Gemeinden sind, pro Einwohner/-in der ganzen Region. Es gibt in allen Regionen sowohl Geber- wie auch Nehmer-Gemeinden, weshalb in aller Regel beide Spalten Ein- und Auszahlungen pro Einwohner/-in enthalten. |
NOGA | Die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) ist die schweizerische Version der europäischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE. Sie wurde auf europäischer Ebene, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Struktur der Mehrheit der Länder, bis zur vierten Position in den verschiedenen Amtssprachen der Mitgliedsstaaten definiert. Die NOGA wurde vom BFS in Zusammenarbeit mit Experten aus der öffentlichen Verwaltung und zahlreichen Dachverbänden entwickelt. In den letzten beiden Positionen des sechsstelligen Codes wurden die Besonderheiten bzw. wichtigen Aktivitäten der nationalen Volkswirtschaft berücksichtigt. Seit 1996 stellt das BFS den NOGA-Nutzern eine Anwendung zur Unterstützung der Kodierung namens "KUBB" zur Verfügung. Das KUBB ermöglicht eine Suche nach NOGA-Codes anhand eines oder mehrerer Wörter, welche die gesuchte Aktivität beschreiben. Die Suche erfolgt in einer Liste von Stichwörtern, welche einem NOGA-Code zugewiesen sind, sowie mit Einbezug der NOGA Erläuterungen. Liste der NOGA-Codes |
Normsteuerertrag pro Bewohner/-in | Der Normsteuerertrag ergibt sich aus der Summe folgender Positionen (Art. 5, Abs. 2, FiAG): Ertrag der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen (inklusive Quellensteuer), der sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuerfusses ergeben würde, Gemeindeanteil an den Kapital- und Gewinnsteuern der juristischen Personen, Gemeindeanteil an der Grundstückgewinnsteuer, Gemeindeanteil an den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die Summe der Region und des Kantons entspricht der Summe der auf ganze Franken gerundeten Normsteuererträge bzw. dem Mittelwert pro Bewohner/-in in der Region. |
Statusänderung | In den (Unternehmens-)Mutationen kann gezielt nach «Statusänderungen» gefiltert werden. So werden Spezialfälle in einer bestimmten Region und in einem bestimmten Zeitraum angezeigt, welche eine Rechtsformänderung, eine Fusion oder eine Spaltung (von Unternehmen) anzeigen. Dieser Filter muss keine örtliche Mutation beinhalten. |
Steuerertrag jur. Personen vs Normsteuerertrag | Der Steuerertrag der jur. Personen kann nicht mit dem Normsteuerertrag verglichen werden! Im Gegensatz zum Normsteuerertrag, der den Ertrag aus Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen beinhaltet, welche sich bei der Anwendung des durchschnittlichen Steuerfusses ergeben würde, entspricht der Steuerertrag der jur. Personen dem effektiven (Rechnungs-)Betrag. Denn alle Gemeinden im Aargau verfügen über den gleichen Steuersatz für jur. Personen (es braucht keine Normierung des Steuersatzes zur Vergleichbarkeit). |
Steuerertrag vs Steuerkraft | Steuerertrag = effektiver Gemeindesteuersollbetrag (Einkommens- und Vermögenssteuer nat. Personen inkl. Quellensteuern) sowie Gewinn- und Kapitalsteuern jur. Personen zuzüglich Sondersteuern Steuerkraft = der (hypothetische) Steuerertrag einer Gemeinde, wenn sie den vom Kanton definierten, einheitlichen Steuerfuss (100%) erheben würde. Damit werden die Daten unter den Gemeinden vergleichbar. |
VZÄ = Vollzeitequivalent | Für die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten wird das Arbeitsvolumen sämtlicher Voll- und Teilzeitbeschäftigten, das normalerweise in Arbeitsstunden gemessen wird, in Vollzeitbeschäftigte umgerechnet (Engl. FTE, Full Time Equivalent). |